Beate Pangerl-Dirmeier

Kinder-  und Jugendlichenpsychotherapeutin

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie unterliegt aber der Antragspflicht. Das heißt die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen lediglich Ihre Krankenversicherungskarte.  

Private Krankenversicherung 

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheiden ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Beihilfe

Von den Beihilfestellen werden die Kosten zumeist anteilig übernommen. Auch hier gilt, 

sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Privatzahler

Es ist auch möglich eine Psychotherapie ohne Nutzung der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen dann die dabei entstehenden Kosten privat bezahlt werden.

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).