Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie unterliegt aber der Antragspflicht. Das heißt die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen lediglich Ihre Krankenversicherungskarte.
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheiden ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Beihilfe
Von den Beihilfestellen werden die Kosten zumeist anteilig übernommen. Auch hier gilt,
sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Privatzahler
Es ist auch möglich eine Psychotherapie ohne Nutzung der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen dann die dabei entstehenden Kosten privat bezahlt werden.
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).