Beate Pangerl-Dirmeier

Kinder-  und Jugendlichenpsychotherapeutin

Therapieverlauf

Der Ablauf für eine Psychotherapie ist wie folgt:

1. Kontaktaufnahme mit der Praxis (Telefon, Email, SMS)

2. Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und haben Sie und Ihr Kind, die Möglichkeit einzuschätzen, ob eine Zusammenarbeit möglich ist; des weiteren können organisatorische Fragen und das weitere Vorgehen geklärt werden.

3. Probatorische Sitzungen (Probesitzungen): Wird eine Therapie in Betracht gezogen, finden nach dem Erstgespräch bzw. einer psychotherapeutischen Sprechstunde noch 2 - 6 weitere Termine statt, zur detaillierteren Exploration und Analyse der Problematik. Auf der Grundlage der sich daraus ergebenden Erkenntnisse werden gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Kind konkrete Ziele für die Behandlung vereinbart und ein individueller Behandlungsplan erstellt. Die Sitzungen dienen auch dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Aufbau eines tragfähigen Vertrauensverhältnisses. Die probatorischen Sitzungen sind unverbindlich, d.h. Sie und Ihr Kind müssen sich erst danach für eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie oder ein anderes Therapieverfahren entscheiden.

4. Konsiliarbericht des Hausarztes: Um Sicherzustellen, dass die Beschwerden keine körperliche Ursache haben, muss parallel zur Probatorik eine körperliche Abklärung durch den Haus- bzw. Kinderarzt erfolgen. Dieser Arzt untersucht, ob für eine geplante Psychotherapie eine Kontraindikation und/oder eine Notwendigkeit für die Mitbehandlung eines Arztes oder Psychiaters besteht.

5. Antragstellung: Haben Sie sich dann entschieden, wird gemeinsam ein entsprechender Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Dafür Das Prüfverfahren der Krankenkasse dauert meist zwischen 2-4 Wochen. Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Kasse die Übernehme der Kosten schriftlich zusichert. Bei Selbstzahlern kann die Therapie sofort beginnen.  

Bei Kinder bis 14 Jahre gilt, dass nur die Eltern mit dem Sorgerecht für das Kind die psychotherapeutische Behandlung beantragen können. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen auch beide Elternteile der psychotherapeutischen Behandlung zustimmen und auch beide den entsprechenden Antrag unterschreiben. 

Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt, dass sowohl sie selbst, als auch die Eltern eine psychotherapeutische Behandlung beantragen können.  

6. Therapie: Die Behandlung im Rahmen einer kognitiven Verhaltenstherapie umfasst zwischen 25 und maximal 80 Stunden. Die Termine dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Zum Ende der Therapie (=Stabilisierungsphase) werden die Termine zunächst 14tägig und später im  4wöchigen Rhythmus vergeben.

Die Therapie findet in Einzelsitzungen statt, die in regelmäßigen Abständen durch Elterngespräche ergänzt werden. 

Dies geschieht etwa im Verhältnis von 4:1, also findet pro 4 Stunden für das Kind eine für die Eltern statt.

Gegebenenfalls werden auch Familiensitzungen mit Kind und Eltern durchgeführt.

In den Therapiestunden steht natürlich der Patient im Mittelpunkt. 

Die gesamte psychotherapeutische Behandlung unterliegt selbstverständlich dem Datenschutz und der Schweigepflicht. 

Dabei ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten einer Psychotherapie:

- Akutbehandlung
- Kurzzeittherapie
- Langzeittherapie

Sollte ein höherer Bedarfs festgestellt werden ist die Umwandlung einer Akutbehandlung in eine Langzeittherapie oder einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie selbstverständlich möglich.