Psychotherapeutische Sprechstunde
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde zum 01. April 2017 neu strukturiert. Patienten sollen zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang erhalten, das Versorgungsangebot soll zudem flexibler werden. Diese Forderung hat der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz formuliert und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten.
Die Sprechstunde dient der zeitnahen Abklärung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt oder nicht. Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung soll im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende, diagnostische Abklärung und schließlich eine Diagnosestellung nach ICD-10 erfolgen. Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen haben Anspruch auf bis zu 10 Gespräche à 25 Minuten oder 5 Gespräche à 50 Minuten (insgesamt bis zu 250 Minuten). Die Ergebnisse der Diagnostik sollen dann Gegenstand der Beratung des Patienten über eine ggf. vorliegende Erkrankung, den Behandlungsbedarf und die entsprechende Behandlungsempfehlung sein. Über das Ergebnis der Sprechstunde erhält der Patient eine schriftliche Rückmeldung.
Dieser erste Termin findet i.d.R. ohne Kind statt.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte die Krankenkassenkarte, das gelbe U-Heft, Zeugnisse und andere Vorbefunde Ihres Kindes mit.